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31.01.2017

Umzugspauschalen steigen zum 01. Februar 2017

Viele Menschen müssen aus beruflichen Gründen umziehen. Die Kosten, die für einen beruflich bedingten Umzug anfallen, können beim Finanzamt als Werbungskosten angegeben werden. Dabei werden die steuerlich absetzbaren Pauschbeträge zum 1. Februar 2017 erhöht.

Der Pauschbetrag für Umzüge, die bis Ende Januar 2017 abgeschlossen wurden, liegt laut Steuerzahlerbund für Ledige bei 746 und für Verheiratete bei 1493 Euro. Vom neuen Monat an können dann 764 (Ledige) oder 1528 Euro (Verheiratete) bei der Steuer angegeben werden. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, können pauschal weitere 337 Euro angegeben werden.
Für die Berechnung kommt es übrigens exakt auf den Tag an, an dem der Umzug beendet wird. "Werden die Möbel also am 1. Februar 2017 ausgeladen, gilt der neue Pauschbetrag", so die Verbraucherzentrale NRW.

(Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Das-aendert-sich-am-1-Februar-2017-in-Deutschland-id40309642.html)



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